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Prüfungen

Prüfungen für Stapler & Hubarbeitsbühnen

Sicherheit und Gesetzeskonformität für Ihre Flurförderfahrzeuge

Die regelmäßige Prüfung Ihrer Flurförderzeuge und Hubarbeitsbühnen ist gesetzlich vorgeschrieben und schützt Mitarbeiter, Geräte und Betrieb. Unsere geschulten Kundendienstmonteure führen alle vorgeschriebenen Prüfungen nach den gültigen Vorschriften zuverlässig bei Ihnen vor Ort durch – meist direkt im Anschluss an die fälligen Wartungen. So minimieren Sie Ausfallzeiten und sind jederzeit auf der sicheren Seite.

Mindestens einmal jährlich müssen Flurförderzeuge und Hubarbeitsbühnen durch einen Sachkundigen geprüft werden. Treibgas- und Dieselgeräte, die zeitweise in Hallen eingesetzt werden, benötigen regelmäßig eine Abgasprüfung gemäß DGUV Vorschrift 79 und TRGS 554. Zusätzlich müssen Treibgasstapler einmal im Jahr auf Dichtheit geprüft werden. Auch Ihre Regalanlagen unterliegen einer jährlichen Prüfung nach DIN EN 15635, ebenso wie Ladegeräte von Elektrogeräten nach DGUV Vorschrift 3.

Unser Team kennt sich mit allen gesetzlichen Vorgaben aus und erstellt Ihnen bei Bedarf detaillierte Prüfprotokolle. Damit erfüllen Sie Ihre Unternehmerpflichten und können sich auf einen reibungslosen Betrieb verlassen.

Wir führen Prüfungen nach DGUV & TRGS durch

Siemers Transporttechnik aus Vastorf bei Lüneburg führt DGUV- und TRGS-Prüfungen im Umkreis von 100 km durch. Wir prüfen Stapler aller Typen, Hubarbeitsbühnen, Aufsitz-Kehrmaschinen, Regalanlagen und Ladegeräte. Auf Wunsch kombinieren wir die Prüfungen mit Wartungen – das spart Zeit, senkt Kosten und hält Ihren Fuhrpark zuverlässig einsatzbereit.